Versicherungsschutz- und Haftungsfragen in Vereinen und Initiativen des Bürgerschaftlichen Engagements

    – Welche Versicherungen sind notwendig?

– Wer ist versichert, wenn ein Schadensfall eintritt und wer nicht?

– Wie haftet der Verein / die Initiative bei Schadensfällen?
– Wie haftet der Vorstand – wie die Mitglieder?

– Wie steht es um die Haftung und Versicherung bei Veranstaltungen?

Diese und viele weitere versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen wurden gemeinsam mit Peter Zender vom Ecclesia Versicherungsdienst und Timo Lienig, Rechtsanwalt, beide aus Stuttgart, in der Jugendherberge Stuttgart Neckarpark erörtert.

Der Versicherungsschutz für Engagierte bzw. die Haftungsrisiken im freiwilligen Engagement haben sehr unterschiedliche Facetten, über die bei Freiwilligen und auch in Organisationen häufig Unsicherheit besteht. Die beiden Referenten konnten den zahlreichen interessierten Teilnehmern sehr kompetent und anschaulich deren Fragen beantworten und anhand von Beispielen die Bestimmungen und Paragraphen erläutern und Fehlinformationen ausräumen.

Seit dem 1. Januar 2006 bestehen Sammelverträge des Landes zur Unfall- und Haftpflichtversicherung. Damit wurde eine bis dahin bestehende Lücke im Versicherungsschutz für diesen Personenkreis geschlossen. Die Versicherungsverträge bieten insbesondere freiwillig Tätigen in kleinen Initiativen und Gruppen Schutz vor den finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden.

Zahlreiche Broschüren enthalten wichtige Hinweise für den Unfall- bzw. Haftpflichtversicherungsschutz rund um das Ehrenamt und das Bürgerschaftliche Engagement. Sie helfen, Fragen zu klären und sind sowohl an bereits bestehende Vereine und Initiativen, aber auch an solche in der Gründungsphase gerichtet.

Die vom Land abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge machen es nicht erforderlich, dass sich die Initiativen, Gruppen oder Projekte zur Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden müssen. Versicherungsschutz besteht für alle bürgerschaftlich Engagierte automatisch. Eine Kostenbeteiligung der Ehrenamtlichen an den Sammelversicherungsverträgen wird nicht vorgenommen.

Informationsmaterial unter
www.sozialministerium-bw.de
unter Bürgerengagement / Rahmenbedingungen / Infomaterial und Downloads.